Rechtsprechung
   BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6957
BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09 (https://dejure.org/2011,6957)
BAG, Entscheidung vom 17.05.2011 - 1 ABR 121/09 (https://dejure.org/2011,6957)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 1 ABR 121/09 (https://dejure.org/2011,6957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

  • openjur.de

    Unterlassungsanspruch; Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien; Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

  • Bundesarbeitsgericht

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 58 Abs 1 BetrVG, § 23 Abs 3 BetrVG
    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 58 Abs 1 BetrVG, § 23 Abs 3 BetrVG
    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Anwendung von Ethikrichtlinien; Prüfung der Ethikgrundsätze in ihrer Gesamtheit bei der Frage nach dem Bestehen eines Unterlassungsanspruchs

  • Betriebs-Berater

    Kein Unterlassungsanspruch für lokalen Betriebsrat bei Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Konzernbetriebsrats

  • hensche.de

    Unterlassungsanspruch, Mitbestimmung

  • rewis.io

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit und Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von Ethikrichtlinien; Unterlassungsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Ethikrichtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Unterlassungsanspruch für lokalen Betriebsrat bei Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Konzernbetriebsrats

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Dem örtlichen Betriebsrat steht kein Unterlassungsanspruch bei Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Konzernbetriebsrats zu

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 112
  • BB 2011, 2227
  • DB 2011, 2099
  • NZG 2011, 1182
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09
    Das Überwachungsrecht des Betriebsrats aus § 80 Abs. 1 BetrVG ist auch in diesem Fall darauf beschränkt, den mitbestimmungswidrigen Zustand beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 30) .

    Er macht geltend, selbst Träger des streitbefangenen Unterlassungsanspruchs zu sein (BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 30).

    Das Überwachungsrecht des Betriebsrats aus § 80 Abs. 1 BetrVG ist auch in diesem Fall darauf beschränkt, den mitbestimmungswidrigen Zustand beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 30).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 18 TaBV 446/09

    Mitbestimmung bei Einführung neuer Grundsätze der Unternehmensethik;

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09
    18 TaBV 446/09 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Juli 2009 - 18 TaBV 446/09 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Juli 2009 - 18 TaBV 446/09 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09
    Damit handelt es sich gem. § 58 Abs. 1 BetrVG um eine Angelegenheit, die den Konzern betrifft und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden kann (dazu BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 66 f., BAGE 127, 146) .

    Damit handelt es sich gem. § 58 Abs. 1 BetrVG um eine Angelegenheit, die den Konzern betrifft und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden kann (dazu BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 66 f., BAGE 127, 146).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09
    Denn der zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG entwickelte Unterlassungsanspruch (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364) steht nach seinem Zweck allein dem Betriebsrat zu, der Träger des konkreten Mitbestimmungsrechts ist.

    Denn der zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG entwickelte Unterlassungsanspruch (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364) steht nach seinem Zweck allein dem Betriebsrat zu, der Träger des konkreten Mitbestimmungsrechts ist.

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09
    Ein Unterlassungsanspruch folgt hieraus nicht (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65) .

    Ein Unterlassungsanspruch folgt hieraus nicht (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65).

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09
    Daran ist der Senat gemäß § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2, § 81 Abs. 3 Satz 3 ArbGG gebunden (BAG 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - Rn. 14, BAGE 94, 144) .

    Daran ist der Senat gemäß § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2, § 81 Abs. 3 Satz 3 ArbGG gebunden (BAG 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - Rn. 14, BAGE 94, 144).

  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09
    Die Zulässigkeit einer Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren bestimmt sich nach § 81 Abs. 3 ArbGG iVm. § 533 ZPO (BAG 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 16) .

    Die Zulässigkeit einer Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren bestimmt sich nach § 81 Abs. 3 ArbGG iVm. § 533 ZPO (BAG 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 16).

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    bb) Die Zulässigkeit der darin liegenden - subjektiven - Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren bestimmt sich nach § 81 Abs. 3 ArbGG iVm. § 533 ZPO (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 55; 17. Mai 2011 - 1 ABR 121/09 - Rn. 11; 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 16) .

    Daran ist der Senat gemäß § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2, § 81 Abs. 3 Satz 3 ArbGG gebunden (BAG 17. Mai 2011 - 1 ABR 121/09 - Rn. 11; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 94, 144) .

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14

    Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?

    Denn nach allgemeiner und zutreffender Auffassung folgt aus dem Überwachungsrecht des Betriebsrates kein eigenständiger, gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung der beanstandeten Maßnahme (vgl. nur BAG v. 17.05.2011 - 1 ABR 121/09, juris; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 40/01, juris; Fitting, § 80 Rz. 13).
  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

    Den örtlichen Betriebsräten kommt keine "Auffangkompetenz" für den Fall zu, dass ein Gesamtbetriebsrat - gesetzwidrig - nicht oder nicht wirksam errichtet wird (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 1 ABR 121/09 - Rn. 18; Fitting 31. Aufl. § 50 Rn. 10; Richardi/Annuß BetrVG 17. Aufl. § 50 Rn. 46; Franzen GK-BetrVG 12. Aufl. § 50 Rn. 18; DKW/Deinert BetrVG 18. Aufl. § 50 Rn. 14) .
  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Daran ist der Senat gemäß § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2, § 81 Abs. 3 Satz 3 ArbGG gebunden (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 37; 17. Mai 2011 - 1 ABR 121/09 - Rn. 11) .
  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

    Daran ist der Senat gemäß § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2, § 81 Abs. 3 Satz 3 ArbGG gebunden (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 1 ABR 121/09 - Rn. 11) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 21 TaBV 336/15

    Allgemeiner Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch - Betriebsrat - Grundsätze

    § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verleiht dem Betriebsrat jedoch keinen über § 23 Abs. 3 BetrVG hinausgehenden Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch (BAG vom 28.05.2002 - 1 ABR 40/01 - Rn. 39 zitiert nach juris, AP Nr. 96 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, und seitdem in st. Rspr., siehe z. B. BAG vom 17.05.2011 - 1 ABR 121/09 - Rn. 18, AP Nr. 73 zu § 80 BetrVG 1972; vom 13.03.2007 - 1 ABR 22/06 - Rn. 37, AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 4 TaBV 2/15

    Unternehmenseinheitliche Bekleidungsordnung - Ausnahme von Krawattenpflicht -

    Ohne ausdrückliche Subsumtion unter technisch oder rechtlich zwingende Gründe wurde vom Bundesarbeitsgericht jedoch eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats zB auch bejaht bei der gewünschten Einführung einheitlicher Grundsätze zur Unternehmensethik (BAG 17. Mai 2011 - 1 ABR 121/09 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 73) als auch bei der Ausgestaltung einer einheitlichen Dienstkleidungspflicht bei der Lufthansa (BAG 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - BAGE 140, 223).
  • LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21

    Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat

    Subjektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Konzernleitung nur auf Konzernebene zur Regelung bereit ist, was insbesondere bei freiwilligen Zuwendungen anzunehmen ist (vgl. z.B. BAG vom 13.12.2016, 1 AZR 148/15, Rn. 25; BAG vom 17.05.2011, 1 ABR 121/09; LAG München vom 25.09.2019, 4 TaBV 52/19, jeweils zitiert nach juris; zum Ganzen Franzen in GK-BetrVG, a.a.O., § 58 Rn. 24; für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei freiwilligen Leistungen vgl. BAG vom 26.09.2017, 1 ABR 27/16; BAG vom 23.03.2010, 1 ABR 82/08, Rn. 20 m.w.N., jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 08.09.2011 - 13 Ta 267/11

    Kein Stilllegungsverbot eines Betriebs in Spanien

    Denn dieses Überwachungsrecht des Betriebsrats ist darauf beschränkt, den mitbestimmungswidrigen Zustand beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 17.05.2011 - 1 ABR 121/09 - m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16

    Beschäftigung Behinderter - Beschäftigtenquote - Überwachung - Betriebsrat oder

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.05.2011 (1 ABR 121/09, zitiert nach juris).
  • ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14

    Durchführung einer Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats -

  • ArbG Hamburg, 14.07.2015 - 9 BV 30/14

    Betriebliche Mitbestimmung: Gesundheitsschutz - Mitarbeiterbefragung

  • LAG Köln, 31.01.2020 - 9 TaBV 1/19

    Einigungsstellenspruch; Anfechtung; Konzernbetriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 30.09.2019 - 16 TaBV 82/19
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 7 TaBV 468/12

    Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Tag der

  • ArbG Siegen, 17.02.2022 - 1 BV 5/21

    Erfassung von Fehlverhalten - der Betriebsrat bestimmt mit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht